Beschwerden

KleineSäulen035Umgang mit Beschwerden
Ziel:

Für Schüler, Eltern und Lehrer soll der Ablauf einer Beschwerde transparent geregelt
sein.

Maßnahmen:

Beschwerden von Schülern und Eltern gegen Lehrer werden als erstes mit dem betroffenen Lehrer besprochen. Zur Unterstützung kann der Klassenlehrer, die Beratungslehrerin oder die Vertrauenslehrerin eingeschaltet werden. Wird kein Einvernehmen hergestellt ist der Schulleiter zu informieren. Dieser vergewissert sich durch Rücksprache, dass das oben genannte Gespräch geführt wurde und fordert das Protokoll (Aktennotiz) an. Wird auch hier kein Einvernehmen hergestellt, kann der Beschwerdeführer bei der Landesschulbehörde vorstellig werden. Beschwerden von Lehrern gegen Eltern und Schüler werden entsprechend erst mit den Schülern und Eltern besprochen. Unterstützungen s.o. Beschwerden unter Lehrern werden bei Wunsch über die Personalvertretung oder direkt mit der Schulleitung geklärt. Beschwerden des Schulleiters gegen Lehrer werden erst nach erfolgloser Rücksprache mit den Lehrern und Einschaltung der Personalvertretung an die Landesschulbehörde weitergeleitet.

Partner:

Personalvertretung

Evaluation:

Bei Bedarf; spätestens nach 3 Jahren

Zuständigkeit:

Klaus Bodendieck

Beschwerderegelung