Vertretung

Ziel:

Vermeidung von Unterrichtsausfall; Organisation von Vertretungsunterricht im Rahmen der rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung des Kollegiums.

Grundsätze:
  • Kein Unterrichtsausfall im Kernbereich (2. – 4. Stunde)
  • Keine Freistunden für Klassen 5 – 9
  • In Ausnahmefällen Arbeitsaufträge / Freistunden für Klasse 10, wenn Unterricht im Kernbereich nicht vertretbar ist.
  • Hausarbeitstage sind möglich, hierbei wird auf gleichmäßige Belastung der Klassen geachtet.
Maßnahmen:
  • Vertretung vorrangig durch in der Klasse unterrichtende Lehrkräfte oder Fachlehrer. Ggf. Zusammenlegung kleinerer Gruppen / Klassen.
  • Arbeitsaufträge durch die abwesenden Lehrkräfte.
  • Bei Ausfall / HA Tag werden die Arbeitsaufträge zu Hause erledigt.
  • Bei absehbaren längerfristigen Erkrankungen bemüht sich der Schulleiter um dauerhafte Vertretung; 14tägige Abwesenheit wird durch Stundenplanänderungen kompensiert, ab 4 Wochen wird eine Feuerwehrlehrkraft angefordert.
Zuständig:
  • Konrektor Hr. Ernst
  • Partner: Personalvertretung (Absprache im Bereich Unterrichtseinsatz, Stundenplanung, ggf. Vertretungsplanung)
Evaluation:

jährlich

 Beschluss:

Gesamtkonferenz vom 09.03.2010 Bearbeitet Gesamtkonferenz am 11.11.2014