Ziel:
Vermeidung von Unterrichtsausfall; Organisation von Vertretungsunterricht im Rahmen der rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung des Kollegiums.
Grundsätze:
- Kein Unterrichtsausfall im Kernbereich (2. – 4. Stunde)
- Keine Freistunden für Klassen 5 – 9
- In Ausnahmefällen Arbeitsaufträge / Freistunden für Klasse 10, wenn Unterricht im Kernbereich nicht vertretbar ist.
- Hausarbeitstage sind möglich, hierbei wird auf gleichmäßige Belastung der Klassen geachtet.
Maßnahmen:
- Vertretung vorrangig durch in der Klasse unterrichtende Lehrkräfte oder Fachlehrer. Ggf. Zusammenlegung kleinerer Gruppen / Klassen.
- Arbeitsaufträge durch die abwesenden Lehrkräfte.
- Bei Ausfall / HA Tag werden die Arbeitsaufträge zu Hause erledigt.
- Bei absehbaren längerfristigen Erkrankungen bemüht sich der Schulleiter um dauerhafte Vertretung; 14tägige Abwesenheit wird durch Stundenplanänderungen kompensiert, ab 4 Wochen wird eine Feuerwehrlehrkraft angefordert.
Zuständig:
- Konrektor Hr. Ernst
- Partner: Personalvertretung (Absprache im Bereich Unterrichtseinsatz, Stundenplanung, ggf. Vertretungsplanung)
Evaluation:
jährlich
Beschluss:
Gesamtkonferenz vom 09.03.2010 Bearbeitet Gesamtkonferenz am 11.11.2014