Leider ist im Zuge der sehr unauffällig verlaufenden Elternbefragung zum Thema “Umwandlung” der ERS in eine IGS einiges an Unsicherheit entstanden.
Die wichtigsten Fragen, die uns erreichen versuche ich, hier kurz zu beantworten.
Ist eine IGS automatisch Ganztagsschule?
Nein, der Antrag muss gesondert gestellt und genehmigt werden.
Kann mein Kind auf einer neu eingerichteten IGS Abitur machen?
Nein, zumindestens nicht die ersten Jahrgänge. Für eine Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe müssen mehrere Jahrgänge “durchgelaufen” sein, um ermitteln zu können, ob genügend Kinder die Voraussetzungen für den Besuch der Oberstufe erfüllen. Eine Oberstufe muss mindestens dreizügig sein, so dass nahezu alle SchülerInnen den entsprechenden erweiterten SEK I Abschluss nach Klasse 10 erreichen müssen.
Werden die gymnasialempfohlenen Schüler speziell gefordert?
Hierzu schreibt der Erlsass zur Arbeit in der IGS:
In Mathematik und Englisch ist eine Fachleistungsdifferenzierung in Fachleistungs–
kursen ab Schuljahrgang 7, in Deutsch ab Schuljahrgang 8, und in den
Naturwissenschaften ab Schuljahrgang 9 durchzuführen. Dabei wird der Unterricht in
Kursen auf zwei Anspruchsebenen durchgeführt; aufgrund der entsprechenden
Vorgaben in den Kerncurricula werden erhöhte Anforderungen im E–Kurs und
grundlegende Anforderungen im G–Kurs gestellt. … Ab Schuljahrgang 9 ist in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in den Naturwissenschaften eine klassenübergreifende Bildung von Fachleistungskursen durchzuführen.
An der ERS wird der gymniasiale Zweig ab Klasse 5 separat geführt, weil die Eltern festgestellt hatten, dass viele GymnasialschülerInnen im binnendifferenzierten Modell unterfordert waren.
Gibt es an der IGS grundsätzlich keine Hausaufgaben?
Nein, das ist eine Entscheidung, die von der Gesamtkonferenz getroffen wird.