Mit dem Fahrrad zur Schule

  • Schüler, die innerhalb einer Entfernung von 1000 Meter zur Schule wohnen, haben keine Fahrradbenutzungserlaubnis und bekommen evtl. Schäden am Rad nicht erstattet! Unabhängig von der Nutzungserlaubnis werden Eltern gebeten, regelmäßig das benutzte Fahrrad auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen. Besonders im Winterhalbjahr sollte die Beleuchtungsanlage funktionieren.
  • Schülerunfälle auf dem direkten Schulweg, in der Schule, oder bei Schulveranstaltungen werden von der Schulleitung beim GUVV Hannover gemeldet. Die Eltern werden unverzüglich telefonisch verständigt. Wenn Eltern mit ihrem Kind infolge eines Unfalls den Arzt aufsuchen, muss umgehend die Schule informiert werden. Ein Telefonanruf bei im Schulbüro genügt.