Schulvorstand

Aufgaben und Funktionen des Schulvorstandes

KleineSäulen010Der Schulvorstand besteht zu einer Hälfte aus Schulleiterin und Lehrkräften und zur anderen aus Eltern und Schüler.  Für den Schulvorstand sind alle Erziehungsberechtigten wählbar, also alle Eltern. Wahlgremium ist der Schulelternrat.

 

Der Schulvorstand entscheidet über …

  • den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Schulpartnerschaften,
  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen
  • und Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen.
  • Er macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.

Weiterhin entscheidet der Schulvorstand über Grundsätze für …

  • die Durchführung von Projektwochen und
  • die Werbung und das Sponsoring in der Schule.