Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden

Starke Schneefälle mit Schneeverwehungen, überfrierende Nässe, Eisregen oder auch ein Orkan mit nicht absehbaren Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer, können zur Absage der Schülerbeförderung und damit zum Ausfall des Unterrichts führen. Nach wie vor gilt die Regelung, dass der Landkreis Harburg darüber entscheidet, ob die Schülerbeförderung und damit auch der Unterricht an allen Schulen des Landkreises trotz winterlicher Straßenverhältnisse stattfinden kann oder ausfallen muss.

  • Der Schulausfall wird weiterhin durch die morgendlichen Hörfunkdurchsagen ab spätestens 06:00 Uhr bekanntgegeben.
  • Die Schulen werden wie gewohnt per E-Mail über den Schulausfall informiert.
  • Neu ist eine kostenlose Bürger-Informations-und-Warn-App-(BIWAPP) mit der Sie Schulausfälle direkt per Push-Mitteilung auf Ihrem Handy empfangen können. 
  • Im Bedarfsfall werden wir den vom Landkreis Harburg angeordneten Unterrichtsausfall auch zeitnah auf dieser Seite veröffentlichen.
  • Weiterhin werden wichtige Informationen zur Schülerbeförderung bei extrem winterlichen Straßenverhältnissen auch auf einer Vorschaltseite der Landkreishomepage unter www.landkreis-harburg.de bereitgestellt.
  • Die bekannten Telefonnummern der Schülerbeförderung (693-287 und 693-339) sind bei Bedarf dann ab spätestens 06:00 Uhr besetzt.
  • Auch die offizielle Präsenz des Landkreises auf Twitter, unter http://twitter.com/LKreis_Harburg, steht weiterhin zur Verfügung. Neben Informationen, Terminen und Veranstaltungen der Kreisverwaltung, wird dann auch aktuell über Schulausfälle bei extrem winterlichen Wetterlagen informiert.

“Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.”

(Bildungsportal Niedersachen)