Alle Schulen in Niedersachsen geschlossen – Ab dem 22.04.2020 startet “Lernen zu Hause”

Das Coronavirus führt zu immer neuen Einschränkungen im öffentlichen Leben. An öffentlichen allgemein und berufsbildenden Schulen ist der Präsenzunterricht untersagt.

Prüfungsklassen

Ausgenommen sind davon die Abschlussklassen der Schuljahrgänge 9 und 10. Für die Prüfungsklassen startet der Präsenzunterricht in kleinen Gruppen ab dem 27.04.2020. Wir werden die Elternvertreter und die Schüler über IServ informieren.

Untersagt ist auch die Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen.

“Lernen zu Hause”

Für alle weiteren Jahrgänge organisieren wir ab dem 22.04.2020 das verbindliche “Lernen zu Hause”. Wir sind auf Grund unserer guten digitalen Infrastruktur für diese neue Form des Lernens gut aufgestellt. Hierzu erhalten alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Elternvertreter am 20.04.2020 von uns Informationen.

Notbetreuung

Ausgenommen ist auch eine  Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8:00 – 13:00 Uhr.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Weiterhin sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur,
ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Daher sollten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten. Betreuung in besonderen Härtefällen
Bei den besonderen Härtefällen können auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung
finden:

  •  drohende Kindeswohlgefährdung,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
  • gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
  • drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.

Für eine Notbetreuung melden Sie sich unter folgender Adresse:

notbetreuung@ers-marschacht.de

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter folgendem Link.